Hausordnung

Willkommen!
Bei uns sind jede Frau und jeder Mann ab 18 Jahren willkommen und können uns besuchen und sich umschauen. Der Eintritt ist frei. Allerdings bitten wir darum, dass sich in den Spielbereichen nur spielende Gäste aufhalten.

Kein Zutritt unter 18 Jahre
Gemäß § 8 des Jugendschutzgesetzes müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um die Spielstätte zu besuchen.

Kein Alkohol
Der Ausschank von Alkohol in Spielstätten ist seit 1985 verboten. Deshalb schenken wir bei erteilter Genehmigung ausschließlich alkoholfreie Getränke aus. Außerdem ist das Mitbringen von Alkohol untersagt. Wir behalten uns vor, betrunkene Gäste der Spielstätte zu verweisen.

Bitte nicht ärgern!
Bitte behandeln Sie unsere Einrichtung pfleglich. Wenn Sie gerade einmal nicht gewinnen, lassen Sie es nicht an den Geräten au!

Benehmen ist keine Glückssache
Bitte verhalten Sie sich so, dass sich jeder wohl und nicht durch andere belästigt fühlt.

Kein Pardon
Bei Drogen und Gewalt verstehen wir keinen Spaß. Deshalb dulden wir in der Spielstätte absolut keine Drogen. Drogenkonsumenten und Dealer werden angezeigt und erhalten sofortiges Hausverbot.

Ganz im Vertrauen
Spielen mach Spaß, aber Sie sollten es auch nicht übertreiben. Wenn Sie merken, dass Sie sich belastet fühlen, weil Sie zu viel gespielt haben, scheuen Sie sich nicht, unsere Mitarbeiterinne und Mitarbeiter um Rat und Hilfe zu bitten. Wir behandeln es garantiert vertraulich.

Stille Post
Bitte nutzen Sie Ihr Handy so, dass Sie andere Gäste in der Spielstätte nicht stören.

Frei oder belegt?
Bitte belegen Sie keine Geräte, die Sie nicht aktiv bespielen.

Geldbeschaffung? Nein danke!
Das Verleihen von Geld ist in der Spielstätte gesetzlich verboten. Ebenso ist der Verkauf von Gegenständen sowie die Durchführung von Geldgeschäften innerhalb der Spielstätte untersagt. Das Personal ist verpflichtet, einen solchen Handel zu unterbinden.

Sicher ist sicher
Diese Spielstätte wird per Video überwacht. Das ist kein Grund zur Beunruhigung, es dient der Sicherheit- auch Ihrer eigenen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Ausweiskontrollen durchgeführt werden. Je nach Landesgesetz sind wir verpflichtet, Einlasskontrollen durchzuführen.

Der Hund, des Menschen bester Freund
Hunde müssen grundsätzlich angeleint sein, denn all sollen sich sicher fühlen. Außerdem besteht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder einem Gewicht von mehr als 20 kg Maulkorbpflicht.

Just for fun
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, damit Sie in entspannter Atmosphäre spielen können. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern an sie wenden. Wenn sich ein Gast danebenbenimmt, ist mit ihnen allerdings nicht zu spaßen. Das kann zu Hausverbot und Strafanzeige führen. Wer will das schon?

Außergewöhnlich
Bei außergewöhnlichen Auszahlungen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt, Geräte außer Betrieb zu nehmen bzw. keine weiteren Auffüllungen vorzunehmen, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Unsere Abteilung Qualitätssicherung achtet darauf, dass die Spielstätte immer in Bestform ist. Haben Sie Anregungen oder Beschwerden, können Sie uns diese per Mail an kontakt@sestosenso-gmbh.de mitteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation

Die Geschäftsleitung